Haftungsausschluss
(Auszug aus AGB §3)
Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass er Umfang, Inhalt und Anforderungen der beschriebenen fahraktiven Motorrad-Veranstaltung sowie den angebotenen Leistungsumfang von RoadCaptain.one (RC) verstanden hat und den nachfolgenden Erklärungen zustimmt:
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig, eigenverantwortlich und in Kenntnis der mit dem Motorradfahren verbundenen Risiken.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass bei fahraktiven Motorradveranstaltungen jeglicher Art, insbesondere beim Befahren schlecht ausgebauter Strassen oder in Berg-Regionen, ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.
Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich und geistig die Voraussetzungen für die beschriebene Motorrad-Veranstaltung erfüllt, einen gültigen Führerschein für die relevante Fahrzeugklasse besitzt und ausreichend Fahrpraxis für die beschriebene Veranstaltung hat.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften und kommunizierten Verhaltensvorgaben des Tourguides einzuhalten und seine Fahrweise dem eigenen Können und den vorgefundenen Verhältnissen anzupassen. Er fährt stets auf eigene Verantwortung. Dies gilt unabhängig von der Fahrweise der Tourguides oder anderer Veranstaltungs- und Verkehrsteilnehmer.
Es gelten die Regeln der StVO und StVZO, bzw. die Strassenverkehrsordnungen der jeweiligen Länder sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeughalter) sichert zu, dass sein Fahrzeug, mit dem er an der beschriebenen Motorrad-Veranstaltung teilnimmt, für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt und dass die Beschaffenheit seines Fahrzeuges der geltenden STVZO der jeweiligen Reiseländer entspricht.
Er trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass sich sein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, die Reifen des teilnehmenden Fahrzeuges bis zum Ende der Veranstaltung über eine ausreichende Profiltiefe verfügen und keine typisch periodischen Wartungsarbeiten während der Reise anfallen.
Fahrer und Sozius sichern zu, nur mit ordnungsgemässer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe und Stiefel) teilzunehmen.
Der Teilnehmer übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und Vertragspflichten. Es gehört ausdrücklich nicht zur Aufgabe des Veranstalters / Tourguides die vom Teilnehmer (Fahrer/Sozius/Fahrzeughalter) zugesicherten Vereinbarungen vor Reisebeginn oder Fahrtantritt zu überprüfen. RC/RC-Tourguides, deren Beauftragte und Helfer übernehmen keine Kontrollfunktion hinsichtlich der Einhaltung der Strassenverkehrsordnung oder sonstiger bestehender landesspezifischer verkehrs-, zulassungs- oder versicherungs-rechtlicher Gesetze und Vorschriften. Ebenso übernimmt RC keine Kontrollfunktion bezgl. eines verkehrssicheren Zustandes der Fahrzeuge vor Fahrtantritt, der Fahrtüchtigkeit von Fahrer und Sozius oder des Tragens von geeigneter Schutzkleidung.
Der Teilnehmer stellt RC von jeglicher Haftung für eigene, fahrtypische Fehler oder unangepasstes Fahrverhalten frei, soweit dem Veranstalter/Tourguide nicht durch grob fahrlässiges Verhalten eine Mitschuld zuzuschreiben ist und die gesetzlichen Haftungs-Bestimmungen dadurch nicht verletzt werden.
Für die durch den Teilnehmer (Fahrer/Sozius,/Kfz-Eigentümer/Kfz-Halter) im Rahmen der Veranstaltung verursachten Unfälle, Schäden und sonstige Vorkommnisse (z.B. Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände) und daraus folgende straf- und zivilrechtliche Folgen haftet der Teilnehmer selbst.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, RC/RC-Tourguide/Helfer/Vertreter) von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus dem Verhalten des Teilnehmers selbst, z.B. aus Verkehrsverstössen oder sonstigem, durch ihn verursachtes Verhalten entstehen.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verletzung Dritter an Gesundheit, Leib oder Leben oder dem Abhandenkommen oder der Beschädigung des eigenen oder anderer Fahrzeuge oder Sachen entstehen.
Jeder Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer oder Kfz-Eigentümer/Kfz-Halter) erkennt an, dass die Tourguides für ein eventuelles Fehlverhalten anderer Teilnehmer oder Dritter nicht haften.
RC/RC-Tourguides übernehmen keine Haftung für Schäden, die auf Verkehrsstörungen, einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke oder schlechte Wetterverhältnisse zurück zu führen sind.
Eine mögliche Haftung durch RC für Schäden ist auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder RC für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Haftungsausschlüsse, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von RC beruhen, gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.
Die vorbezeichneten Haftungsausschlüsse gelten für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.