Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

Stand: 1.10.2025

Es gelten die folgenden AGB des Veranstalters nachfolgend „RC“ oder „Veranstalter“ genannt.

Interessenten und Reiseteilnehmer nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.


1.    Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse und Rechtsgeschäfte zwischen RC und seinen Vertragspartnern bzw. Veranstaltungsteilnehmern in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung, soweit diese mit dem Leistungsangebot des Veranstalters in Zusammenhang stehen.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Veranstaltungsteilnehmer sind Personen (z.B. Fahrer und Beifahrer), die einen Vertrag bzw. einen Vorvertrag über Veranstaltungsleistungen mit der RC als Veranstalter abschließen, bzw. auch jede weitere Person, in deren Namen jene Person einen Vertrag eingeht und jede Person, die einer dieser Personen ihre Ansprüche abtritt.


2.    Leistungsumfang

2.1.   Der Umfang der vertraglichen Leistungen für die Teilnahme an RC Veranstaltungen ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Homepage (www.roadcaptain.one) und Buchungsbestätigung beschrieben. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht im Reisepreis enthalten.


2.2.  Die vertragliche Kern-Leistung besteht in der Routenführung, sowie der Organisation geeigneter Hotels durch den Veranstalter. Die Leistung besteht ausdrücklich nicht in der Beförderung der Teilnehmer, dem Transport oder Rücktransport der Teilnehmer und/oder ihrer Fahrzeuge.


2.3.   Abhängig vom jeweiligen Angebot, kann eine Vermittlung von Leihmotorrädern oder Motorradtransporten durch dritte Leistungsträger enthalten sein, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

Im Zusammenhang mit einer Miete von Leihmotorrädern, sonstiger Ausrüstung oder Motorradtransporten durch eine Spedition, tritt der Veranstalter lediglich als Vermittler auf. Eine vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Vermittlungsvertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 

Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.


2.4.  Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf mögliche Preisänderungen dritter Leistungsträger (Motorradvermietungen, Transporteure, Hotels, Fährgesellschaften etc.,  die zwischen Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages vorgenommen werden. Sollte ein entsprechender Fall eintreffen, werden die Teilnehmer unverzüglich darüber informiert.


2.5.  Die Auswahl von Unterkünften und Restaurants orientiert sich in erster Linie an der Zweckmässigkeit, der für die jeweilige Reiseroute gegebenen Verfügbarkeit, sowie an den länderspezifischen Standards. Wir sichern keine Sternekategorie zu.


2.6.   Zum Zeitpunkt der Buchung kann für Alleinreisende die Verfügbarkeit von Doppelzimmern zur gemeinsamen Nutzung mit einem anderen Reiseteilnehmer nicht garantiert werden.

Es hängt von den jeweiligen Zimmerkontingenten sowie der Bereitschaft anderer allein reisender Teilnehmer ab, ob eine gemeinsame Nutzung eines Doppelzimmers zustande kommen kann.

Daher müssen bei Buchungen von Alleinreisenden grundsätzlich zunächst die im Buchungsformular genannten Einzelzimmerzuschläge berechnet werden.

Der Veranstalter prüft die Optionen zur Doppelnutzung und bietet diese den Teilnehmern nach Möglichkeit an. 

Sollte sich vor oder bei Reiseantritt ein Zimmerpartner finden, wird der geleistete Zuschlag für das Einzelzimmer zurück erstattet. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass einer kostenlosen Stornierung des vorher gebuchten Einzelzimmers durch den Leistungsträger (Hotel) zugesprochen wird. Etwaige anfallende Storno- oder Umbuchungskosten werden mit der Erstattung verrechnet.


3.   Zusicherung der Teilnehmer/Haftungsausschluss

3.1.  Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer,  dass er Umfang, Inhalt und Anforderungen der beschriebenen fahraktiven Motorradveranstaltung sowie den angebotenen Leistungsumfang von RoadCaptain (RC) verstanden hat und den nachfolgenden Erklärungen zustimmt:


3.2.  Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig, eigenverantwortlich und in Kenntnis der mit dem Motorradfahren verbundenen Risiken. 

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass bei fahraktiven Motorradveranstaltungen jeglicher Art, insbesondere beim Befahren schlecht ausgebauter Strassen oder in Bergregionen, ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. 


3.3.  Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich und geistig die Voraussetzungen für die beschriebene Motorradveranstaltung erfüllt, einen gültigen Führerschein für die relevante Fahrzeugklasse besitzt und ausreichend Fahrpraxis für die beschriebene Veranstaltung hat. 


3.4.  Der Teilnehmer verpflichtet sich, die strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften und kommunizierten Verhaltensvorgaben des Tourguides einzuhalten und seine Fahrweise dem eigenen Können und den vorgefundenen Verhältnissen anzupassen. Er fährt stets auf eigene Verantwortung. Dies gilt unabhängig von der Fahrweise der Tourguides oder anderer Veranstaltungs- und Verkehrsteilnehmer.


3.5.  Es gelten die Regeln der StVO und StVZO, bzw. die Strassenverkehrsordnungen der jeweiligen Länder sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeughalter) sichert zu, dass das Fahrzeug, mit dem er an der beschriebenen Motorradveranstaltung teilnimmt,  für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt und dass die Beschaffenheit seines Fahrzeuges den geltenden Vorschriften der jeweiligen Reiseländer entspricht. 

Er trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, die Reifen des teilnehmenden Fahrzeuges bis zum Ende der Veranstaltung über eine ausreichende Profiltiefe verfügen und keine typisch periodischen Wartungsarbeiten während der Reise anfallen.


3.6.  Fahrer und Sozius sichern zu, nur mit ordnungsgemässer Motorradschutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe und Stiefel) teilzunehmen.


3.7.  Der Teilnehmer übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und Vertragspflichten. Es gehört ausdrücklich nicht zur Aufgabe des Veranstalters / Tourguides die vom Teilnehmer (Fahrer/Sozius/Fahrzeughalter) zugesicherten Vereinbarungen vor Reisebeginn oder Fahrtantritt zu überprüfen. RC/RC-Tourguides, deren Beauftragte und Helfer übernehmen keine Kontrollfunktion hinsichtlich der Einhaltung der Strassenverkehrsordnung oder sonstiger bestehender landesspezifischer verkehrs-, zulassungs- und versicherungsrechtlicher Gesetze und Vorschriften. Ebenso übernimmt RC keine Kontrollfunktion bezgl. eines verkehrssicheren Zustandes der Fahrzeuge vor Fahrtantritt, der Fahrtüchtigkeit von Fahrer und Sozius oder des Tragens von geeigneter Schutzkleidung.


3.8.  Der Teilnehmer stellt RC von jeglicher Haftung für eigene, fahrtypische Fehler oder unangepasstes Fahrverhalten frei, soweit dem Veranstalter/Tourguide nicht durch grob fahrlässiges Verhalten eine Mitschuld zuzuschreiben ist und die gesetzlichen Haftungs-Bestimmungen dadurch nicht verletzt werden.


3.9.  Für die durch den Teilnehmer (Fahrer/Sozius,/Kfz-Eigentümer/Kfz-Halter) im Rahmen der Veranstaltung verursachten Unfälle, Schäden und sonstige Vorkommnisse (z.B. Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände) und daraus folgende straf- und zivilrechtliche Folgen haftet ausschliesslich der Teilnehmer selbst.


3.10.  Der Teilnehmer stellt, RC/RC-Tourguide/Helfer/Vertreter) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verhalten des Teilnehmers selbst, z.B. aus Verkehrsverstössen oder sonstigem, durch ihn verursachtes Verhalten entstehen. 

Dies gilt insbesondere für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verletzung Dritter an Gesundheit, Leib oder Leben oder dem Abhandenkommen oder der Beschädigung des eigenen oder anderer Fahrzeuge oder Sachen entstehen. 


3.11.  Jeder Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer oder Kfz-Eigentümer/Kfz-Halter) erkennt an, dass RC, deren Tourguides oder sonstige Beauftragte für ein eventuelles Fehlverhalten anderer Teilnehmer oder Dritter nicht haften.


3.12.  RC/RC-Tourguides übernehmen keine Haftung für Schäden, die auf Verkehrsstörungen, einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke oder schlechte Wetterverhältnisse zurückzuführen sind.


3.13.  Eine eventuelle Haftung durch RC für Schäden ist maximal auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder RC für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


3.14.  Haftungsausschlüsse, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von RC beruhen,  gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.


3.15.  Die vorbezeichneten  Haftungsausschlüsse gelten für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.


4.   Abbruch/Absonderung von der Gruppe

4.1.   Teilnehmer, welche die Veranstaltung freiwillig oder unfreiwillig abbrechen oder unterbrechen, treten die Heimreise oder Weiterfahrt auf eigenes Risiko und Verantwortung an. Eine Rückreise erfolgt auf eigene Kosten des Teilnehmers.

Es besteht kein Anspruch auf die Erstattung bereits bezahlter Leistungen, sofern RC den Grund für den Abbruch nicht selbst zu vertreten hat. 


4.2.  Grundsätzlich enden mit jedem Verlassen der Gruppe bzw. des Tourguides alle Verpflichtungen und Haftungen des Veranstalters. Dies gilt für die gesamte Zeit der Absonderung vom Tourguide. 

Dies gilt insbesondere für selbstständige Fahrten und Unternehmungen während ungeführter Reisetage (Rasttage) oder einvernehmlicher Absonderung vom Tourguide beim Befahren einzelner Tourabschnitte.


5.   Buchungsanfrage/Vertragsabschluss

5.1.   Mit der Buchungsanfrage bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und erkennt damit ausdrücklich die AGB inkl. der genannten Haftungsausschlüsse sowie die Teilnahmebedingungen an. 


5.2.   Nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl erhält der Teilnehmer die Möglichkeit zur verbindlichen Buchung der angefragten Veranstaltung. Mit dem Zugang einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch RC wird der Vertrag für beide Teile wirksam. 

Die für die RC Veranstaltung relevanten Unterlagen werden dem Teilnehmer nach erfolgter Zahlung regelmässig zugesandt.


5.3.   Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit Namen, Vornamen, vollständiger postalischer und gültiger E-Mail-Adresse anmelden. Die Anmeldung von Beifahrern kann, unter Angabe des Namens und eigener Email-Adresse, über das Anmelde-Formular des Fahrers erfolgen. Es ist zwingend erforderlich, dass auch der Beifahrer die AGB inkl. der Haftungsausschlüsse und Teilnahmebedingungen ausdrücklich akzeptiert. Anmeldungen von Gruppen oder mehreren Personen unter Verwendung einer einzigen E-Mail- Adresse sind nicht gültig.


6.   Bezahlung

6.1.   Nach Bestätigung der Buchungsanfrage durch RC ist innerhalb von 5 Werktagen eine Anzahlung i.H.v. 15% des gesamten Reisepreises zu leisten, um die Anfrage zu sichern. Die geleistete Anzahlung ist bis 60 Kalendertage vor Reisebeginn voll erstattbar. 

Der volle Teilnahmepreis wird mit erfolgter Buchungsbestätigung und Rechnungsstellung durch RC fällig.


6.2.   Die vollständige Restzahlung des Reisepreises ist bis 59 Kalendertage vor Reisebeginn zu leisten. 

Die Frist für den Zahlungseingang ergibt sich aus dem Datum/Zahlungsziel der nach Buchungsbestätigung versandten Rechnung.

Für Last-Minute Angebote bestehen besondere Zahlungsfristen. Diese gehen aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung hervor.


6.3.   Für den Zahlungsverkehr wird ausschliesslich das Banküberweisungsverfahren akzeptiert. 

Alternative Zahlungswege per Kreditkarte, Paypal etc. sind nicht möglich.


6.4.   Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur bei vollständig bezahltem Reisepreis und der vom Teilnehmer anerkannten AGB/Haftungsauschlüsse und Teilnahmebedingungen möglich. Ohne Bezahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung jedweder Leistungen durch RC.


6.5.   RC ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher durch RC dem Reiseteilnehmer schriftlich angedroht worden ist. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.


7.   Mindestteilnehmerzahl

7.1.   RC behält sich vor, eine Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen Fristen abzusagen, falls für die Veranstaltung bis dahin mit weniger als der erforderlichen Teilnehmerzahl ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde. Die jeweilig erforderliche Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen.


8.   Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe oder Veranstaltungsdatums

8.1.   Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der bei der Anmeldung beschriebenen Leistung ab oder erfolgt eine nachträglich korrigierte Buchungsbestätigung, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das Veranstalter und Teilnehmer für die Dauer von 10 Werktagen gebunden sind.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Bindungsfrist der Annahme widerspricht.  Der Widerspruch ist zu richten an: widerspruch@roadcaptain.one.


8.2.   Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss (z.B. während der Veranstaltung) aus Sicht von RC notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen und insgesamt für den Teilnehmer zumutbar sind.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit

Mängeln behaftet sind. RC ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


9.   Rücktritt/Höhere Gewalt

9.1.   Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund vom Veranstalter abgesagt werden.

Darunter fallen unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse. (z.B. höhere Gewalt, Krieg, Terror, Brand, Überschwemmung, Streiks, Epidemien, Pandemien, gesperrte Transportwege, behördliche Auflagen, oder Witterungseinflüsse, die den sicheren Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten).


9.2.   Dies gilt auch, für den Fall, dass der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und kein geeigneter Tourguide ersatzweise zur Verfügung gestellt werden kann.


9.3.   Sollte sich aufgrund der vorbezeichneten Ereignisse das Datum der Veranstaltung ändern müssen, so wird dies allen Teilnehmenden unverzüglich mitgeteilt. 

Sofern kein einvernehmlicher Ersatztermin für die geplante Veranstaltung gefunden werden kann, werden die insgesamt geleisteten Beträge vollumfänglich zurück erstattet.


9.4.   Für eine Kündigung aufgrund höherer Gewalt gelten die gesetzlichen Regelungen. 


10.   Rücktritt /Vertragsübertragung durch den Teilnehmer

10.1.   Ein Rücktritt (Storno) oder eine Vertragsübertragung muss zwingend fristgerecht telefonisch oder per Email an die nachfolgende Adresse erfolgen: widerspruch@roadcaptain.one


10.2.   Jeder Teilnehmer kann sich bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von der Veranstaltung abmelden (Regelfall). Danach fallen Stornogebühren an.


10.3.   Der Teilnehmer hat das Recht, bis 7 Tage vor offiziellem Veranstaltungsbeginn an seiner Stelle einen Dritten als Teilnehmer der Veranstaltung zu benennen.

RC kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Voraussetzungen der Veranstaltung nicht genügt oder die AGB/Haftungsausschlüsse und Teilnahmebedingungen und  nicht ausdrücklich anerkennt.


10.4.   Eine Vertragsübertragung wird nur dann gültig, wenn eine vollständige Bezahlung des Reisepreises geleistet wurde und bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ein gültiger Vertrag mit dem neu benannten Teilnehmer zustande gekommen ist.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für tatsächlich entstandene Mehrkosten (z.B. Umbuchungsgebühren von Leistungspartnern). Über anfallende Mehrkosten werden beide Teilnehmer auf Anfrage vorab informiert. Von Seiten des Veranstalters wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. €50,- fällig.


10.5.   Bei Rücktritt/Stornierung des Teilnehmers vom Reisevertrag vor Reisebeginn hat RC bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten, angemessenen Entschädigung (§ 651 h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung.

Die einmal getroffene Wahl kann RC nur mit Einverständnis des Teilnehmers ändern.

Sollten die tatsächlichen Kosten, die durch die Stornierung entstehen, über die RC Entschädigungs-Pauschalen hinausgehen (z.B. Forderungen von Subunternehmern oder anderen Leistungsträgern), so ist RC berechtigt, diese Kosten gegen Nachweis  in voller Höhe mit dem Teilnehmer abzurechnen.


Die Höhe der anfallenden Entschädigungen, die durch Forderungen von Subunternehmen oder Leistungsträgern wie z.B. Tourguides, Hotels, Speditionen oder Motorradverleihern entstehen, richten sich nach den Stornoregelungen der jeweiligen Leistungsträger. Hierauf hat RC keinen Einfluss.


 Wählt RC die pauschalierte Entschädigung, so gilt für die Abrechnung folgendes:


a)  Bei Veranstaltungen ohne Motorradverleih oder -Transport, sowie 'Last-Minute' Angeboten

-  bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 30%

-  bis zum 13. Tag vor Reisebeginn 80%

-  ab dem 7. Tag vor Reisebeginn oder Nichterscheinen (NoShow) 100%


b)  Bei Veranstaltungen mit Motorradverleih oder -Transport

- bis zum 59. Tag vor Reisebeginn 80%

- bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 90%

- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn oder Nichterscheinen (NoShow) 100%


10.6.   Die Rücktrittsentschädigung für RC berechnet sich aus dem Endreisepreis des Reiseteilnehmers. 

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die genannten Tage sind Kalendertage.

Der Gesamtbetrag der pauschalierten Entschädigung wird abzüglich der realisierten, ersparten Aufwendungen ermittelt.

Typische ersparte Aufwendungen sind beispielsweise kostenfreie Stornos der Hotels.


10.7.   Dem Reiseteilnehmer bleibt freigestellt nachzuweisen, dass kein oder kein wesentlich abweichender Entschädigungsanspruch als die geforderte Pauschale entstanden ist. RC ist auf Verlangen des Reisenden unabhängig von der gewählten Abrechnungsart verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Bei Auftreten unvermeidbarer, aussergewöhnlicher Umstände kann der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäss des § 651 h Abs. 3 BGB neuer Fassung auch ganz entfallen.


10.8.   Aufgrund der unvermeidlich hohen Stornokosten (Hotelbuchungen, Leihmotorräder oder Transport) wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.


10.9.   Als Veranstaltungstage gelten ausschliesslich die vom Veranstalter geführten Tage. Diese ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Individuelle An-/Abreisetage des Teilnehmers gehören ausdrücklich nicht zur Veranstaltung.


11.   Mitwirkungspflicht des Teilnehmers / Mängelanzeige

11.1.   Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Tourguide ist beauftragt, für unverzügliche Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Der Veranstalter/Tourguide kann diese verweigern, wenn diese unverhältnismässigen Aufwand erfordern oder aus anderen, zwingenden Gründen nicht möglich ist.


11.2.   Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter/Tourguide seine Mängelanzeige unverzüglich (auch mündlich) nach Eintreten der entsprechenden Umstände zur Kenntnis zu geben. 

Unterlässt er dies schuldhaft, besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises.


11.3.   Sollte eine sofortige Abhilfe ausbleiben oder undurchführbar sein, ist der betreffende Reisemangel dem Veranstalter mit zumutbarer Frist, jedoch spätestens bis zum Ende der Veranstaltung, schriftlich und vollumfänglich an die folgende Adresse anzuzeigen: widerspruch@roadcaptain.one.

Eine rechtsgültige Anerkennung von etwaigen Schadenersatzansprüchen durch den Veranstalter kann erst nach Zugang einer schriftlichen Mängelanzeige erfolgen.


11.4.   Der Reiseteilnehmer selbst ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und mögliche Schäden gering zu halten.


11.5.   Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gem. § 651g i BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung beim Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.


12.   Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter/Tourguide

121.   Der Veranstalter/Tourguide kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der Bestimmungen des § 643 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kündigen. Die RC Tourguides sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt.

Eine Kündigung kann sowohl ordentlich oder ausserordentlich erfolgen und ist während einer Veranstaltung auch in mündlicher Form gültig.


12.2.    Wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.


12.3.   Sollte sich während der Tour herausstellen, dass die Fähigkeiten des Teilnehmers nicht ausreichend sind, so ist der Tourguide berechtigt, diesen Teilnehmer von der Tour auszuschließen. 

Der anteilige Reisepreis, der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen, abzüglich der von Dritten geforderten Stornogebühren und Kosten, wird zurück erstattet. 

Der betreffende Reiseteilnehmer darf in diesem Fall, außerhalb der Gruppe, die Reise auch als Alleinfahrer durchführen.

In diesem Fall ist der Veranstalter/Tourguide von jedweder Verantwortung und Haftung befreit.


12.4.   Im Falle einer aus den genannten Gründen ausgesprochenen Kündigung behält RC grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschliesslich der RC von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


13.   Kundengeldabsicherung

13.1.   Alle Kundengelder sind durch einen Versicherungsschein abgesichert. Dieser beinhaltet den nach §651r BGB vorgeschrieben Umfang.

Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des Reisepreises sowie gegebenenfalls notwendig werdende Aufwendungen für die Rückreise. Mit der Versicherung sind die Teilnehmer ab dem Zeitpunkt der Zahlungen durchgehend abgesichert.


14.   Einverständniserklärung Foto- und Filmaufnahmen

141.   Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen gemacht werden, und dass diese ohne Anspruch auf Vergütung für Eigenwerbung von RC verarbeitet und verbreitet werden dürfen.

Dieses umfasst ausdrücklich auch die Nutzung/Verbreitung auf  den Sozialen Netzwerken.


14.2.   Der Teilnehmer kann dieses Einverständnis gegenüber RC jederzeit widerrufen.

Ein Widerruf hat  die unverzügliche Löschung der betreffenden Bilddateien auf allen RC Datenträgern und der RC Website zur Folge.


15.   Datenschutz

15.1.   RC verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung personenbezogener Daten und nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu handeln.

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Durchführung eines Reiseangebots an Dritte weitergegeben, wenn diese in direktem Zusammenhang mit einer angefragten Leistung stehen.

Mit Unterzeichnung einer Reiseanmeldung erklären sich die angemeldeten Personen damit einverstanden, dass RC die Daten für interne Zwecke speichern und nutzen kann.

Die detaillierte RC Datenschutzerklärung ist unter www.roadcaptain.one einzusehen.


16   Teilnahmebedingungen / Beachtung von Anweisungen

16.1.   Um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Veranstaltungen gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Anweisungen von RC, bzw. deren Tourguides, an die Teilnahmebedingungen sowie an die Gesetze des jeweiligen Landes hält.


16.2.   Sollte sich ein Teilnehmer trotz Aufforderung und Abmahnung durch den Vertreter von RC

(z.B. Tourguide/Helfer/Vertreter) nicht an diese Bestimmungen halten, verstösst er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gestört, verletzt oder geschädigt, haben RC bzw. seine Vertreter das Recht, den mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag sowohl ordentlich als auch ausserordentlich zu kündigen und ihn ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandenen Kosten von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. 

Die Kündigung ist auch in mündlicher Form gültig.


16.3.   Die aus der Kündigung entstehenden zusätzlichen Kosten und Risiken trägt ausschliesslich der

Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf die vertraglich zugesicherte Veranstaltungsleistung besteht in diesem Fall nur noch im Bezug auf Unterkunft sowie ggf. auf weitere auf den Teilnehmer individuell gebuchte Leistungen (z.B. Fähren oder Mietfahrzeuge).


16.4.   Sollte RC oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behält RC sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.


 17  Schutzbrief / Sonstige Versicherungen

Für das bei der Ausfahrt teilnehmende Fahrzeug muss zwingend ein Schutzbrief bestehen, der einen Rücktransport des Fahrzeuges und des Teilnehmers (Fahrer und Sozius) im Schadensfall, beinhaltet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

Eine gesonderte Versicherung für die beschriebene Motorradveranstaltung durch RC besteht  nicht.


18.    Informationen zum Schlichtungs- und Streitbeilegungsverfahren

18.1.  RC ist weder verpflichtet, noch bereit, an einem Schlichtungs- und Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die:


Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., 

Strassburger Strasse 8, 77694 Kehl am Rhein 

https://www.verbraucher-schlichter.de


19.     Verjährung

19.1.   Ansprüche des Teilnehmers gegenüber RC verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.


20.   Erfüllungsort/Gerichtsstand

20.1.   Soweit der Teilnehmer an RC Veranstaltungen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten der Gerichtsstand des Veranstalters. RC ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist sein Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute handelt.


21   Gültigkeit

21.1.   Diese AGB/Haftungsausschlüsse und Teilnahmebedingungen haben gleichermassen Gültigkeit für unsere Auftritte und Angebote in den Sozialen Medien (z.B. Instagram).


22.   Allgemeine Bestimmungen

22.1.   Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt sind nicht getroffen worden. Sämtliche Vertragsänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Der Teilnehmer erkennt die AGB/Haftungsausschlüsse und Teilnahmebedingungen mit seiner Anmeldung ausdrücklich an. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


Reiseveranstalter ist:

„RoadCaptain.One“

vertreten durch den Inhaber:

Uwe Rattay, 

Kirchenweg 22

82399 Raisting, Deutschland 

www.roadcaptain.one

mail@roadcaptain.one

Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.